AGBs

§ 1 Regelungsgegenstand


1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.

1.2 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

1.3 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

1.4 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.

1.5 Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.

1.6 Angebote von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien schriftlich per Mail, Fax oder Post bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb 1 Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.

1.7 Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.

§ 2 Zahlungsbedingungen

2.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.

2.2 Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.

2.3 Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei Lieferung ein. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.

2.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v.H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 6 v.H. sowie die Einziehungskosten berechnet.

2.5 Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.

2.6 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen 2 Erhöhungen müssen mindestens 6 Monate liegen.

2.7 Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

2.8 Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

2.9 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche die Firma Jubelwerk - Büro für Digitale Medien nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass Jubelwerk - Büro für Digitale Medien zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien beruht.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

§ 4 Lieferungen und Leistungen

4.1 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen gemäß Konditionsliste berechnet. Für Leistungen, die Jubelwerk - Büro für Digitale Medien durch Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.

4.2 Sobald Jubelwerk - Büro für Digitale Medien Internet-Anwendungen bereitstellt, zahlt Jubelwerk - Büro für Digitale Medien hierfür Lizenzen bzw. Mieten. Jubelwerk - Büro für Digitale Medien ist daher berechtigt, diese Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen - auch teilweise - nicht nachkommt.

4.3 Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

4.4 Die von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch Jubelwerk - Büro für Digitale Medien und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.

4.5 Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien.

4.6 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Paragraph 8.

4.7 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien verpflichtet sich, bei den Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation (beispielsweise Browser, Internet-Explorer) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt. Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

5.1 Bei Internet-Auftritten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder Jubelwerk - Büro für Digitale Medien Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.

5.2 Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch Jubelwerk - Büro für Digitale Medien führen. Soweit Jubelwerk - Büro für Digitale Medien bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb der Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen, wie beispielsweise solche bei Adressen, Telefonnummern, Mitarbeitern usw., zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen (beispielsweise e-Mail). Dies gilt auch für regionale und andere vom Kunden gewünschte Links.

5.4 Soweit der Kunden selbständig Inhalte innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen, die insbesondere für Internet-Veröffentlichungen gelten.

5.5 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigen Grundsätzen von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Jubelwerk - Büro für Digitale Medien unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte

6.1 Urheberrechte an den bereitgestellten Internet-Anwendungen verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei Jubelwerk - Büro für Digitale Medien. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.

6.2 Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Internet-Adresse.

6.3 Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesen. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird Jubelwerk - Büro für Digitale Medien deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.

6.4 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien ist bestrebt, in den von ihr bereitgestellten Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte, Bilder und Grafiken zu beachten, selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie oder von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien lizensierte Dokumente zurückzugreifen. Sollte sich bei der Internet-Anwendung dennoch ein durch fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird Jubelwerk - Büro für Digitale Medien das entsprechende Text-, Bild- oder Tondokument nach Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.

6.5 Als verantwortlich für die Veröffentlichungen wird das Unternehmen im Impressum der Internet-Anwendungen der rechtlich vorgeschriebenen Art benannt. Sollte der Kunde für Urheberrechtsverstöße auf seinen Domainseiten in Anspruch genommen werden, so hat er Jubelwerk - Büro für Digitale Medien unverzüglich darüber zu unterrichten.

6.6 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien übernimmt keine Gewähr bei der Beantragung von Domain-Adressen, dies gilt im Besonderen für bestehende Markenschutzrechte an Firmen oder Produktnamen, die mit dem Domain-Namen identisch oder ähnlich sind. Eine Domain wird grundsätzlich auf den Namen des Kunden beantragt. Jubelwerk - Büro für Digitale Medien tritt gegenüber der DENIC oder INTERNIC nur als Vermittler auf, sollte ein Kunde von einer dritten Person aufgefordert werden, eine Domain freizugeben, ist der Provider unverzüglich davon zu unterrichten. Von Ersatzansprüchen dritter Personen aufgrund einer unzulässigen Verwendung eines Domainnamens stellt der Nutzer die Firma Jubelwerk - Büro für Digitale Medien frei. Für die Einhaltung dieser Rechte, die nicht durch die Denic geregelt werden, ist allein der Nutzer verantwortlich. Jubelwerk - Büro für Digitale Medien übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden aus der Beantragung und Bereitstellung einer Internet-Domain.

6.7 Erworbene Templates dürfen in allen Bereichen geändert werden. Texte, Bilder, Farben und weitere Bestandteile der Templatepakete dürfen gelöscht, getauscht oder bearbeitet werden. Der Käufer erwirbt alle Nutzungsrechte. Templates dürfen nicht in geänderter oder ungeänderter Version weiterverkauft werden oder als Vorlage eines Dienstleitungsprojektes dienen.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien stellt die Objekte (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die Internet-Anwendungen sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, ohne daß Jubelwerk - Büro für Digitale Medien eine Verpflichtung hierzu eingeht. Sollten in den Objekten Fehler sein, wird Jubelwerk - Büro für Digitale Medien diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen.

7.2 Mängel der Leistungen werden von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten behoben. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

7.3 Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

8.1 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf voraussehbare Schäden bis auf Höhe des betreffenden Auftragsvolumens beschränkt. Dies gilt auch für Folgeschäden.

8.2 Im Übrigen haftet Jubelwerk - Büro für Digitale Medien unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Jubelwerk - Büro für Digitale Medien nur im Unfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach Absatz 8.1.

8.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Jubelwerk - Büro für Digitale Medien nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend Absatz 8.1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.

§ 9 Nutzungsvorschriften

9.1 Pflichten des Nutzers: Pornographische, sittenwidrige oder rechtsradikale politische Seiten sowie die Darstellung von Gewalt sind nicht gestattet und werden auf unseren Servern gesperrt. Sollten Seiten gegen geltendes Recht verstoßen, erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Landeskriminalämtern.

9.2 Der Nutzer ist für den Inhalt der über den Server verbreiteten Angebote verantwortlich und er hat dafür Sorge zu tragen, daß das Angebot weder gegen Copyrightregelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen. Sollten Jubelwerk - Büro für Digitale Medien Verstöße hiergegen bekannt werden, behält sich Jubelwerk - Büro für Digitale Medien das Recht vor, das betreffende Angebot zu sperren.

9.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, daß eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Jubelwerk - Büro für Digitale Medien ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Jubelwerk - Büro für Digitale Medien wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

9.4 Der Nutzer hat ihm übermittelte Passwörter geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nicht berechtigte Dritte verpflichtet, Jubelwerk - Büro für Digitale Medien von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen.

§ 10 Schadensersatzansprüche

10.1 Schadensersatzansprüche durch das betriebsbedingte Ausfallen eines Internet-Servers können bis zur Höhe eines Monatsentgeldes für das gebuchte Hosting-Paket ab einer Ausfallzeit von mehr als 72 Stunden (am Stück (ohne Unterbrechnung)) geltend gemacht werden.

10.2 Aufgrund verschiedener Faktoren, die nicht im Einflussnahmebereich von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien liegen (Leitungsausfälle) kann keine Garantie für eine 100%ige Erreichbarkeit des Servers übernommen werden.

10.3 Jubelwerk - Büro für Digitale Medien erstellt Datensicherungen (Erstellung von lokalen Backup) der Nutzerdaten der Nutzer verantwortlich. Für entstandene Schäden an den auf dem Server überspielten Daten übernimmt Jubelwerk - Büro für Digitale Medien keine Haftung.

§ 11 Allgemeine Vertragsbedingungen – Gerichtsstand

11.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

11.2 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand ist der Sitz von Jubelwerk - Büro für Digitale Medien.

11.3 Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

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